FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Wir können Ihre Proben routinemäßig auf die 11 relevantesten, natürlich vorkommenden Cannabinoide untersuchen: Δ9-THC, Δ9-THCA, Δ8-THC, CBD, CBDA, CBG, CBGA, Δ9-THCV, CBDV, CBN und CBC. Unsere Analysen erfolgen quantitativ, die Auswertung in Gewichtsprozent.
Auf Anfrage untersuchen wir Ihre Proben auch auf das halb-synthetische Cannabinoid HHC, wobei die Analyse stereoselektiv, also unter Differenzierung von 9R-HHC und 9S-HHC, erfolgt.
Bei Δ9-THC/Δ9-THCA, CBD/CBDA und CBG/CBGA werden die neutralen und sauren (Suffix A) Cannabinoide sowohl voneinander getrennt als auch als Summe erfasst. So gibt beispielsweise die Angabe „Total THC“ im Zertifikat die berechnete Gesamtkonzentration als neutrales THC in Ihrem Probematerial wieder.

Wir sind in der Lage, unterschiedlichste Probematerialien zu testen: Hanfblüten, Öle, Cannabis-Extrakte und Cannabinoid-Isolate, Wasser-basierte Formulierungen (Mikro- und Nanoemulsionen), Pollen (Haschisch), Vapes und Kosmetika. Sollte sich Ihr Produkt nicht in dieser Aufzählung befinden, können Sie uns gerne kontaktieren! (Link CTA)

In der Regel können Sie innerhalb von 2 – 4 Werktagen nach Erhalt der Proben ihr Analyseergebnis abrufen. Wir sind stets bemüht, Ihre Proben so schnell wie möglich zu analysieren.

Sie können bei uns sowohl frische als auch getrocknete Hanfblüten zur Analyse einreichen. Frische Blüten sollten nach der Entnahme kühl gelagert und schnellstmöglich an uns weitergeleitet werden, um einen Verderb des Pflanzenmaterials und eine mögliche Verfälschung des Testergebnisses durch mikrobiologische und enzymatische Prozesse zu verhindern.

Cannabinoid-Konzentrationen können auch innerhalb einer Pflanze deutlichen Schwankungen unterliegen. So weisen die Blüten im oberen Bereich der Pflanze in aller Regel deutlich höhere Cannabinoid-Konzentrationen als die Blütenstände in Bodennähe auf. Um eine repräsentative Probenahme zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen daher, mehrere Blütenteile von unterschiedlichen Stellen der Pflanze zu entnehmen. Das so gesammelte Probenmaterial wird vor der Analyse von uns homogenisiert, was eine realistische Wiedergabe des durchschnittlichen Cannabinoidgehaltes Ihrer Pflanzen ermöglicht.

Demzufolge wird als Richtwert empfohlen, eine Mindestmenge von etwa 5 g frischen Pflanzenmaterial (entspricht in etwa 1,5 g vollständig getrockneter Blüten) pro Pflanze zur Analyse einzureichen. So kann sichergestellt werden, dass ausreichend Material von verschiedenen Bereichen der Pflanze entnommen wurde.

Bei CBD-Ölen und anderen flüssigen Cannabis-Produkten mit einem marktüblichen Gehalt von 2,5 – 25 % ist eine Probenmenge von ca. 1g bzw. 1 ml ausreichend. Bitte achten Sie darauf, uns flüssige Proben in einem dicht verschlossenen Gefäß mit einfacher Entnahmemöglichkeit zu übergeben! 10ml-Pipettenflaschen haben sich dafür in der Praxis bewährt.

Bei Probematerialien mit höheren Cannabinoid-Gehalten von mindestens 30 Gewichts-% (beispielsweise Pollen, Extrakte, Isolate) sind in der Regel Probemengen von einigen 100 mg ausreichend. Bei Proben mit einem geringen Cannabinoid-Gehalt von 1 % oder weniger (z.B. kosmetische Produkte) sollte die Probemenge entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen hier als Richtwert eine Mindestmenge von ca. 3 g.

Sie können uns Ihre Proben sowohl über den Postweg zukommen lassen als auch – während unserer Geschäftszeiten – gerne persönlich vorbeibringen. Bitte beachten sie, dass alle Proben gut leserlich und mit einer eindeutigen Probenbezeichnung gekennzeichnet sein müssen!

Gewerblichen Kunden stellen wir auch ein Online-File im Tabellenformat zur Verfügung, auf welches Sie uns unter Angabe der jeweiligen Probenbezeichnung ergänzende Informationen, beispielsweise über die Art Ihrer Probe, Dringlichkeit und Sonderwünsche mitteilen können.

Falls Sie die Aushändigung eines Analysezertifikats für eine Probe wünschen, stellen Sie sicher, dass im entsprechenden Kästchen in der Spalte „Zertifikat J/N“ ein Häkchen gesetzt ist.

Da sich bei der Analyse die benötigte Einwaage (also die für die Analyse herangezogene Menge) am ungefähren CBD-Gehalt ihrer Probe orientiert, ist es sinnvoll, diesen – sofern bekannt oder ungefähr abschätzbar – im Drop Down – Menü in der Spalte „CBD Gehalt“ anzugeben.

Ihre Blütenproben werden zunächst homogenisiert (pulverisiert) und gefriergetrocknet. Auch vorgetrocknete Blüten werden dieser Prozedur unterzogen, um eine gleichmäßige und vollständige Trocknung des Analysematerials sicherzustellen. Nur so können später die einzelnen Analyseergebnisse auch adäquat miteinander verglichen werden. Da es sich bei der Gefriertrocknung um ein sehr schonendes Verfahren handelt, sind keine Trocknungs-bedingten Veränderungen der Cannabinoid-Zusammensetzung, etwa durch Decarboxylierung, zu befürchten.

Bei allen anderen Probematerialien entfällt diese Vorbehandlung, sie werden dem weiteren Analysevorgang direkt zugeführt.

Anschließend werden die Proben eingewogen und die Cannabinoide mit einem geeigneten Lösungsmittel extrahiert, wobei sich hier die genauen Abläufe je nach Art der Probe und erwartetem Cannabinoid-Gehalt geringfügig unterscheiden. Auch bei der Extraktion wird auf eine schonende Vorgangsweise bei möglichst niedriger Temperatur geachtet, um das Analyseergebnis nicht zu verfälschen.

Nun erfolgt die eigentliche Analyse, wobei der im vorherigen Schritt erhaltene Cannabinoid-Extrakt durch ein chromatographisches Hochleistungs-Trennverfahren, der HPLC (High Performance Liquid Chromatography) in seine Einzelkomponenten aufgetrennt wird.

Die so voneinander getrennten, einzeln vorliegenden Cannabinoide werden anschließend in gelöster Form nacheinander zum Diode-Array-Detektor (DAD) weitergeleitet, mit dessen Hilfe dann spektroskopisch die Gehaltsbestimmung der Einzelkomponenten erfolgten kann.

Bei den Phytocannabinoiden handelt es sich aufgrund ihrer strukturellen Ähnlichkeit um Stoffe mit untereinander sehr ähnlichen physikalisch-chemischen Eigenschaften. Um nun die in der Pflanze vorliegenden, zumeist sehr komplexen Cannabinoid-Gemische aufzuschlüsseln, bedarf es eines chromatographischen Trennverfahrens.

Die Trennung von Substanzgemischen mittels chromatographischer Methoden beruht auf der Verteilung der einzelnen Stoffe zwischen einer mobilen (beweglichen, meist flüssigen) und einer stationären (meist festen) Phase. Je höher die physikalisch-chemische Affinität der Einzelkomponente zur stationären Phase ist, desto schwerer kann sie von dieser wieder getrennt, also von der mobilen Phase weiterbewegt werden.

Die HPLC (High Performance Liquid Chromatography) ist wohl das in der quantitativen Analytik meistverwendete chromatographische Trennverfahren und v.a. auch in der Cannabinoid-Analytik gut etabliert. Mit ihr lassen sich auch geringe Probenmengen und Substanz-Konzentrationen rasch, empfindlich und genau bestimmen.

Schematisch betrachtet werden bei der HPLC die in der flüssigen mobilen Phase (Laufmittel) gelösten Cannabinoide unter hohem Druck (bis zu 400 bar) durch eine mit chemisch speziell modifizierten Silica (Siliziumdioxid; die feste, stationäre Phase) gefüllten Edelstahlsäule gepresst. Je stärker nun ein einzelnes Cannabinoid an das Silica-Pulver in der Säule bindet, desto schwerer kann es durch das kontinuierlich fließende Laufmittel wieder aus der Säule „ausgewaschen“ werden. Dies führt dazu, dass die Cannabinoide die Säule zeitlich versetzt verlassen und so einzeln dem Detektor zugeführt werden können.

Im Detektor erfolgt dann die spektroskopische Konzentrationsbestimmung der einzelnen, im Laufmittel gelösten Cannabinoide. Wie auch viele anderen chemischen Stoffe können auch Cannabinoide Licht (bzw. UV-Strahlung) einer bestimmten Wellenlänge absorbieren („verschlucken“). Wird nun die Cannabinoid-Lösung im Detektor mit Licht passender Wellenlänge durchleuchtet, kann anhand des durchgetretenen (d.h. nicht absorbierten) Lichtanteils die Konzentration des jeweiligen Stoffes berechnet werden. Zumeist wird hierfür ein sogenannter Diode-Array-Detektor verwendet, der die Bestimmung bei mehreren Wellenlängen gleichzeitig erlaubt.

Wir verfügen über gut geschulte Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Cannabinoid-Analytik, die auch vor anspruchsvollen Analysen nicht zurückschrecken.

Wie weiter oben schon angesprochen, achten wir auf möglichst schonende Trocknungs- und Extraktionsverfahren bei niedriger Temperatur, um das Cannabinoid-Profil Ihrer Proben so wenig wie möglich zu beeinflussen.

Wir arbeiten mit modernsten Geräten mit minimalen technischen Schwankungen. Unsere Geräte werden in regelmäßigen Abständen gewartet und kalibriert. Vor jedem Analysedurchgang führen wir eine „Test-Analyse“ mit einer speziellen Standardlösung durch, um etwaige Fehlfunktionen der HPLC-Anlage von vornherein auszuschließen.

Wir unterliegen keiner gesetzlichen Meldepflicht für derartige Proben. Wir verpflichten uns, Ihre Analyseergebnisse anonym und streng vertraulich zu behandeln. Wir behalten kein Rückstellmuster ein und werden das Probematerial der Vernichtung zuführen.

Entsprechend § 103 der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) sind wir als registriertes chemisches Laboratorium berechtigt, Analysezertifikate auszustellen. Diese können sowohl zur Vorlage bei Behörden als auch als Qualitätsnachweis Ihrer Produkte dienen.

Nein! Jegliche Modifikation, Änderung oder Wiedergabe von Teilen des Zertifikates erfüllt nach § 223 StGB den Tatbestand der Urkundenfälschung. Wir behalten uns vor, bei derartigen Verstößen Anzeige zu erstatten.

Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: office@hancochem.at